18. November 2021
Lohngleichheit bei gleichwertiger Arbeit
Die Heime Kriens haben die vom Gesetz geforderte Lohngleichheitsanalyse durchgeführt. Das Ergebnis zeigt: Frauen und Männer verdienen den gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit.
Das 2020 revidierte Bundesgesetz zur Gleichstellung von Mann und Frau soll den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit sicherstellen. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden wurden verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und einen Prüfbericht zu erstellen. Auch die Heime Kriens liessen eine Lohngleichheitsanalyse mit Logib, dem Standard-Analyse-Tool des Bundes, durchführen. Gleichzeitig verglich auch die Personalvertretung der Heime Kriens die Löhne sämtlicher Mitarbeitenden.
Beide Analysen ergaben, dass die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männer in jeder Hinsicht gegeben ist. In den Heimen Kriens verdienen Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sogar 2.8 % mehr als Männer. Das Resultat der Lohngleichheitsanalyse wurde zudem durch einen unabhängigen, externen Experten validiert.
Selbstführende Teams
Gleicher Lohn für Frauen und Männer bei gleichwertiger Arbeit erachten die Heime Kriens als selbstverständlich. „Dies allein macht uns noch nicht zu einer fortschrittlichen Arbeitgeberin“, so Guido Hübscher, Leiter Heime Kriens. „Um uns bereit zu machen für eine neue Generation von Mitarbeitenden, welche Mitgestalten, Mitbestimmen und Verantwortung übernehmen möchte, bewegen wir uns weg von der hierarchischen Linienorganisation hin zum agilen, kollegial geführten Unternehmen.“ Bereits heute sind Teams aus unterschiedlichen Bereichen erfolgreich selbstführend unterwegs. Dies entspricht auch dem Menschenbild der Heime Kriens, welches die Selbstbestimmung und die Freiheit der Lebensgestaltung in den Mittelpunkt stellt.